Sie beauftragen die Bewertung
Der Auftraggeber legt den Umfang und die erwarteten Entscheidungen fest. Der Lieferant kennt die Regeln für Gespräche, Nachweise und Rückgabe.
- Liefergegenstand
- Feststellungen, Einschränkungen, Kritikalität und empfohlene Entscheidungen
- Empfänger
- Im Auftragsschreiben festgelegt

