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Vertrauen & Kanzlei

Vertraulichkeit

Informationen zum Auftrag werden ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht an den Kunden des Lieferanten oder Dritte weitergegeben, außer bei gesetzlicher Verpflichtung.

Entscheiden, wer was sehen darf

Vertraulichkeit wird zu einer Verkehrsregel: Jeder Empfänger, jeder Zweck und jede Übermittlung müssen genehmigt sein.

Vor jeder inhaltlichen Analyse wird das Dossier durch seine Eigentümer, seine autorisierten Empfänger und die zulässigen Verwendungen abgegrenzt; der Lieferant behält die Kontrolle über eine etwaige Weitergabe an seinen Kunden.

Keine implizite Übermittlung

Ein zur Qualifizierung eines Mandats erhaltenes Dokument darf nicht aus reiner Zweckmäßigkeit wiederverwendet, dem Endkunden gezeigt oder an einen Dritten weitergegeben werden.

Freigabeprozess

Eine Auftragsinformation wechselt niemals aus bloßer Zweckmäßigkeit den Empfänger.

01

Vertraulichkeitsprüfung vor umfassender Verarbeitung

02

Vertraulichkeitsvereinbarung, sofern relevant

03

Zulässige Empfänger und Zwecke

04

Minimierung, Aufbewahrung und Löschung

Umsetzung in die Praxis

Die Empfänger jeder geteilten Information kontrollieren.

Klassifizieren

Den Eigentümer, die Sensibilität und die mit der Information verbundenen Einschränkungen identifizieren.

Genehmigen

Empfänger und zulässige Verwendung vor jeder Weitergabe festlegen.

Übermitteln

Den Inhalt auf den tatsächlichen Bedarf begrenzen und die Entscheidung über die Weitergabe behalten.

Entfernen

Den Zugriff widerrufen und Kopien behandeln, sobald der Zweck entfällt.

Kontrollpunkte

01

Information

Präzise betroffenes Element oder Gesamtheit.

02

Empfänger

Person, Stelle oder Rolle, die zur Einsicht berechtigt ist.

03

Genehmigung

Schriftliche Entscheidung und Zweck der Weitergabe.

04

Spur

Datum, Umfang, Einschränkung und etwaiger Widerruf.

Bewegung im Kundenbereich

Herausfinden, warum und mit wem eine Information geteilt wurde.

Das Register bewahrt Eigentümer, Einschränkung und Freigabe; der Trust-Room veröffentlicht nur die Elemente, die ausdrücklich für eine bestimmte Zielgruppe ausgewählt wurden.

Freigabeentscheidungen prüfen →
Europäischer Kunde → Vertrag → Anforderung
Versprechen → Politik → Praxis → Plattform
Nachweis → Prüfung → Ausnahme
Technische Abweichung → Betroffene Verpflichtung
Abhilfemaßnahme → Restrisiko → Frist

Vorabaustausch

Die Informationsregeln bereits beim ersten Austausch festlegen.

Präzisieren Sie die betroffenen Informationen, ihre möglichen Empfänger und die bereits vertraglich oder organisatorisch bestehenden Einschränkungen.

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